Wahl und Zusammensetzung des Elternbeirats

 

Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer eines Kindergartenjahres den Elternbeirat. Dieser besteht aus mindestens zwei wählbaren Erziehungsberechtigten für jede eingerichtete Kindergartengruppe. Der Elternbeirat hat einen eigenen Briefkasten direkt neben dem Schwarzen Brett, so kann der Elternbeirat der Kindergartengruppe Ihres Kindes direkt erreicht werden.

 

Abwesende Wahlberechtigte sind nur dann wählbar, wenn sie sich zuvor schriftlich zur Annahme der Wahl bereit erklärt haben. Die Amtszeit des Elternbeirats beginnt mit erfolgter Wahl. Beim Ausscheiden eines gewählten Mitglieds ist eine unverzügliche Nachwahl erforderlich. Die Mitglieder des Elternbeirats sind ehrenamtlich tätig.

 

Aktueller Elternbeirats

Nadine Gruß (Schmetterlingsgruppe)

Beaverlyne Andisi Musiega (Schmetterlingsgruppe)

Nicole Stützer (Schmetterlingsgruppe)

 

Claudia Schardt-Wolf (Marienkäfergruppe)

Chiara Tremper (Marienkäfergruppe)

 

Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat kann vom Vorstand und vom Betreuungspersonal Auskunft über den Kindergarten betreffende Fragen verlangen. Der Elternbeirat berät im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien über den Kindergarten betreffende Fragen. Der Elternbeirat führt regelmäßig Gespräche mit dem Vorstand, in denen ihm Gelegenheit zur Stellungnahme unter Berücksichtigung seines ihm zustehenden Auskunftsrechtes eingeräumt wird. Der Elternbeirat wirkt an der Leistungsbeurteilung des Betreuungspersonals mit.